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Amtliche Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz/ IfSG

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Infektionsschutzbelehrung/ Hygienebelehrung/ Lebensmittelbelehrung

Rechtsgrundlagen
§ 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Wer in seinem Beruf direkten Kontakt zu bestimmten Lebensmitteln im Sinne des § 42 Abs. 2
Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat, muss besondere infektionshygienische Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um den sicheren Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Durch eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG lernen Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, um das Infektionsrisiko bei der beruflichen oder gewerbsmäßigen Arbeit mit Lebensmitteln zu
minimieren. Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie Lebensmittel z. B. herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen bzw. mit ihnen in Berührung kommen oder wenn Sie in Küchen von Einrichtungen, die auf gemeinschaftliche Verpflegung von Personen ausgerichtet ist, beschäftigt werden, dann benötigen Sie vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über eine Belehrung nach
§ 43 Abs. 1 IfSG, die nicht älter als drei Monate ist.

Nach Aufnahme der Tätigkeit und alle zwei Jahre müssen Sie durch Ihren Arbeitgeber gemäß § 43 Absatz 4 IfSG entsprechend belehrt werden. Die Bescheinigung über die Belehrung sowie die Dokumentation über die letzte Belehrung des Arbeitgebers müssen beim Arbeitgeber aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 43 IfSG).

Erforderliche Unterlagen
Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild bzw. Personalausweis

IfSG
03/25

Termine

26. März 2025
Online über ZOOM
(10:00 – 10:45 Uhr)



IfSG
10/25

Termine

09. Oktober 2025
Online über ZOOM
(16:00 – 16:45 Uhr)

 Kursgebühr:
25 € je Kurs

Abschluss:
Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Durchführung der Belehrung durch
PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf
Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
Öentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene

Fachlicher Leiter des Institutes Schwarzkopf
PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf
Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene

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