UPDATE für Hygienebeauftragte Ärzte
in Krankenhaus, ärztlicher Praxis, Praxisklinik, MVZ und Reha-Einrichtung
Rechtsgrundlagen
- § 23 Infektionsschutzgesetz
- Landeshygieneverordnungen aller Bundesländer (1- 2-jährige Fortbildungspflicht)
- KRINKO/RKI-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“
Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes 2011 werden regelmäßige Fortbildungen zur Aktualisierung und Vertiefung des im Grundkurs erworbenen Wissens verbindlich. So wird der Stand der medizinischen Wissenschaft gewahrt und relative Rechtssicherheit hergestellt. Das Programm richtet sich nach aktuellen Veröffentlichungen und Geschehnissen und bietet gleichzeitig Raum für Fragen der Teilnehmer. Praxisrelevanz wird durch Fallbeispiele und Begehungsergebnisse garantiert!
Fachliche Leitung:
PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf
Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene
Kursbezeichnung:
UHygBA 01/2025
(8 UE)
Kurstermin:
22. Januar 2025
Kursort:
Online über Zoom
9 – 16:30 Uhr
Kursgebühr:
176 €
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung vom Institut Schwarzkopf
Für Ärztinnen / Ärzte werden anrechenbare Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer und bei der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH beantragt.